Prüfen heisst verstehen.

Die Jahresabschlussprüfung auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis ist eine unserer Kernkompetenzen. Diese und alle weiteren Leistungen wie z.B. Sonderprüfungen, Gutachten oder MaBV-Prüfberichte stellen wir Ihnen hier in der Übersicht vor. Für jede unserer Prüfungen bildet ein Prinzip immer die Basis: profundes Verständnis für das Geschäft und die Branche des Mandanten.

Im Rahmen einer Prüfung ergibt sich so für Sie auch automatisch ein Gewinn an wertvollen Kenntnissen zu Ihrem Unternehmen. In enger Abstimmung und laufender Koordination helfen wir unseren Mandanten außerdem, Risiken früh zu erkennen und Lösungsvorschläge zeitig umzusetzen.

Und: Wir beherzigen auch für uns selbst, was wir Ihnen versprechen. So haben wir unsere Expertise mit Erfolg der Qualitätskontrollprüfung nach § 57a WPO (peer review) unterzogen – und führen auch bei unseren Berufskollegen entsprechende Prüfungen durch.


Abschlussprüfung

Das IST. Das SOLL. Das IDEAL.

Ob gesetzlich oder freiwillig: Jede Jahresabschlussprüfung wird ausgerichtet an der Geschäftstätigkeit und den abschlussbezogenen Risiken des Unternehmens.
Wir befassen uns zudem intensiv mit dem Umfeld, der Branche und der wirtschaftlichen Entwicklung. In Kombination mit unseren Erfahrungen können wir Ihnen auch wertvolle Anregungen geben – etwa zur Rechnungslegung oder für Verbesserungen bei der internen Kontrolle.

Unsere Expertise steht Ihnen darüber hinaus bei Prüfungen nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS, US-GAAP) zur Verfügung. Dafür erstellen wir auch das notwendige Reporting.

Flexibilität trifft Akribie.

Unsere Branchenerfahrungen hierfür sind breit gefächert: von der Betreuung öffentlicher Unternehmen über den Immobiliensektor und die Industrie bis hin zum landwirtschaftlichen Bereich.

In jedem Fall erfolgt die Prüfung des erstellten Jahresabschlusses in enger Abstimmung mit dem Mandanten. Geleitet und koordiniert über den gesamten Ablauf hinweg durch Ihren persönlichen Ansprechpartner bei Merito.

Leistung auf dem Punkt

  • Beachtung branchenspezifischer
    Besonderheiten
  • Best-Practice Expertise für
    spezifische Unternehmensabläufe
  • Erfüllung individuell vorgegebener
    und abgestimmter Prüfungsschwerpunkte
  • Laufende Begleitung mit schnellen
    Informationswegen
  • Erläuterung bzw. Präsentation vor
    Aufsichtsgremien oder der Gesellschafterversammlung