Die Jahresabschlussprüfung auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis ist eine unserer Kernkompetenzen. Diese und alle weiteren Leistungen wie z.B. Sonderprüfungen, Gutachten oder MaBV-Prüfberichte stellen wir Ihnen hier in der Übersicht vor. Für jede unserer Prüfungen bildet ein Prinzip immer die Basis: profundes Verständnis für das Geschäft und die Branche des Mandanten.
Im Rahmen einer Prüfung ergibt sich so für Sie auch automatisch ein Gewinn an wertvollen Kenntnissen zu Ihrem Unternehmen. In enger Abstimmung und laufender Koordination helfen wir unseren Mandanten außerdem, Risiken früh zu erkennen und Lösungsvorschläge zeitig umzusetzen.
Und: Wir beherzigen auch für uns selbst, was wir Ihnen versprechen. So haben wir unsere Expertise mit Erfolg der Qualitätskontrollprüfung nach § 57a WPO (peer review) unterzogen – und führen auch bei unseren Berufskollegen entsprechende Prüfungen durch.
Der § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) sagt: Wenn eine Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Kommune) mehrheitlich an einem privatrechtlichen Unternehmen beteiligt ist, muss deren Jahresabschluss um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert werden. Dies gilt oft auch bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Prüfungen umfassen hier speziell auch die wichtigen Managementbereiche und -faktoren.
Unsere Kompetenzen und Erfahrungen für entsprechende Prüfungen umfassen dabei u.a. folgende
Branchen: öffentliche Wohnungsunternehmen, Ver- und Entsorger, Kulturbetriebe, Unternehmen
des Sozialen Bereichs, landwirtschaftliche Betriebe, Wirtschaftsförderungsgesellschaften.
Dabei betreuen wir hinsichtlich der Rechtsform sowohl Eigenbetriebe wie auch Kapitalgesellschaften.
Und auch bei Prüfungen nach § 53 ergeben sich aus unserem Engagement oft wertvolle Erkenntnisse zur
Weiterentwicklung von Unternehmensprozessen –insbesondere in den Bereichen Controlling, Beschaffung,
Investition und Finanzierung oder effizientes Risikomanagement.